Artikel 41-bisArtikel 41-bis ist ein Artikel des italienischen Strafvollzugsgesetzes und das härteste Gefängnisregime, das es in Italien gibt.[1] In Bezug auf die angewandten Maßnahmen wird in Italien allgemein auch von carcere duro (deutsch „hartes Gefängnis“) gesprochen. GeschichteDieses Gefängnisregime wurde durch das Gesetz 663 von 1986 eingeführt. Es war ursprünglich als eine vorübergehende Lösung für Notsituationen (wie zum Beispiel ein Gefangenenaufstand) gedacht. Die Wiederherstellung des gewöhnlichen Inhaftierungssystems und der Rechte der Gefangenen sollte erfolgen, sobald sich die Lage normalisiert hätte. Das Gesetz wurde nach dem Attentat von Capaci vom 23. Mai 1992 geändert, als Richter Giovanni Falcone und seine Eskorte bei einem Sprengstoffanschlag der Mafia getötet wurden. Nach dem Gesetz 356 von 1992 konnte das harte Gefängnissystem auf theoretisch vorübergehende aber de facto unbegrenzte Zeit auf mafiöse Häftlinge angewandt werden, mit dem Ziel, die Weitergabe von Befehlen und die Kommunikation zwischen Kriminellen im Gefängnis und ihren Organisationen zu verhindern. Bereits 1995 beurteilte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dieses Gefängnisregime als unmenschlich und erniedrigend. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist mehrfach angerufen worden, um über die Vereinbarkeit von Artikel 41-bis mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu entscheiden, und hat die Disziplin nicht als prinzipiell konträr zu dieser Konvention betrachtet, sondern einzelne Inhalte und Umsetzungsaspekte zensiert. Ein US-Richter lehnte 2007 die Auslieferung des Mafiabosses Rosario Gambino ab, weil Artikel 41-bis seiner Meinung nach der Folter ähneln würde. MerkmaleDas Gesetz erlaubt es dem Justizminister, das harte Gefängnisregime, bekannt als "Artikel 41-bis", für einige Gefangene (auch wenn sie auf ihren Prozess warten) anzuwenden, die wegen Mafia und ab 2002 auch wegen Terrorismus oder Untergrabung der demokratischen Ordnung inhaftiert sind. Der Zweck des harten Gefängnisregimes besteht darin, Kontakte zwischen Häftlingen und ihren kriminellen Organisationen, die außerhalb des Gefängnisses operieren, Kontakte zwischen Häftlingen, die innerhalb des Gefängnisses derselben kriminellen Organisation angehören, und Kontakte zwischen Mitgliedern verschiedener krimineller Organisationen zu verhindern, um Straftaten zu verhindern und die Sicherheit und öffentliche Ordnung inner- und außerhalb des Gefängnisses zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, werden die normalen Rechte der Gefangenen wie folgt eingeschränkt:
VerfassungsmäßigkeitIn Artikel 27 der italienischen Verfassung heißt es:
Das harte Gefängnisregime, das über sehr lange Zeiträume auch für nicht rechtskräftig verurteilte Personen galt, wird von einigen italienischen Juristen als verfassungswidrig angesehen, aber bisher haben die Urteile 349 (1993), 357 (1994), 351 (1996), 376 (1997), 143 (2013) des Verfassungsgerichtshofes seine Legitimität im Großen und Ganzen bestätigt. Die einzigen Aspekte, die als verfassungswidrig erachtet wurden, waren:
Literatur
Einzelnachweise
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