Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und BehördenbibliothekenDie Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB) ist eine Interessenvertretung von parlaments- und behördeneigenen Bibliotheken und Dokumentationsstellen. Sie berät ihre Mitgliedsbibliotheken, fördert das berufliche Netzwerk, organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, pflegt Verbindungen zu den bibliothekarischen Fachverbänden sowie sonstigen Vereinen, Verbänden und Stellen. GeschichteIm Jahre 1955 erfolgte die Gründung der Kommission der Parlaments- und Behördenbibliotheken beim Verein Deutscher Bibliothekare[1] gegründet und arbeitet seit 1957 als eigenständige Organisation unter dem heutigen Namen. AufgabenDie Arbeitsgemeinschaft befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgabenbereichen:
MitgliedsbibliothekenIn der APBB sind zurzeit etwa 500 Mitgliedsbibliotheken unterschiedlichster Größe, Struktur und Aufgabenstellung vertreten. Zu diesen Bibliotheken gehören u. a.:
VorstandDie Mitglieder werden durch einen Vorstand[2] geleitet und nach außen hin vertreten. Der Vorstand umfasst bis zu 15 Mitglieder, die alle zwei Jahre während der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die laufenden Geschäfte werden durch den Vorsitzenden geführt. ZusammenarbeitDie APBB arbeitet mit zahlreichen fachlich verwandten bibliothekarischen Organisationen zusammen. Besonders eng ist der Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) und zu den Fachgruppen "Government Libraries" und "Libraries and Research Services for Parliaments" des Internationalen Verbandes der bibliothekarischen Organisationen und Institutionen (International Federation of Library Associations and Institutions IFLA). VeröffentlichungenBis Ende 2012 war die Arbeitsgemeinschaft Herausgeberin der
Seit 2013 sind die Arbeitshefte und die Mitteilungen zu einer Publikation verschmolzen: die neue Publikation APBB aktuell erscheint einmal jährlich online. Das erste Heft ist im Mai 2013 erschienen. Die Online-Publikation APBB aktuell kann in den ersten zwölf Monaten nach Erscheinen ausschließlich im Mitgliederbereich des Webauftritts abgerufen werden, danach ist das Heft auf der Website allgemein zugänglich. Literatur
WeblinksEinzelnachweise |