ArbeitnehmerentgeltDas Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in
aufteilen lassen und aus den
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote. Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländer 2016–2019Das Arbeitnehmerentgelt umfasst neben den Bruttolöhnen und -gehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Lohnsteuer. Im Jahr 2019 entfielen 18 % des Arbeitnehmerentgelts auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 27 % auf die Abzüge der Arbeitnehmer, die sich etwa je zur Hälfte aus Sozialabgaben und Lohnsteuer zusammensetzten. In gesamtwirtschaftlicher Betrachtung blieben 2019 vom Arbeitnehmerentgelt etwa 55 % als Nettolöhne und -gehälter bei den Arbeitnehmern. Im Jahr 1991 waren es noch knapp 58 %.[1]
Vergleich zum BruttonationaleinkommenIn der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar. Siehe auchEinzelnachweise
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