Carlowitz stand seit 1806 im sächsischen Justiz- und Verwaltungsdienst. Er erhielt 1824 durch Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld die Ernennung zum Kammerpräsidenten sowie zum Geheimen Rat und übernahm damit die Leitung der Geschäfte des coburgischen Herzogtums. Als Staatsminister war Carlowitz nach dem Ausgang des sachsen-gotha-altenburgischen Herzogshauses im Jahre 1825 maßgeblicher Dirigent am Zustandekommen des Hildburghäuser Vertrags im Folgejahr. Ebenfalls tat er sich in der inneren Organisation des jungen sachsen-coburg-gothaischen Staates, vor allem aber der Finanzverwaltung hervor. Auch an der coburgischen Heiratspolitik, die dem Herzogshaus 1831 und 1837 die Königskronen von Belgien und Portugal sowie 1840 die Würde des Prinzgemahls von Großbritannien einbrachte hatte Carlowitz maßgeblichen Anteil. Die Stellung des Staatsministers bekleidete er bis zu seinem Tode am 21. Januar 1840. Carlowitz fand seine letzte Ruhestätte auf dem Gothaer Friedhof II, das Grab ist heute jedoch nicht mehr erhalten.