AmtstafelAls Amtstafel (auch Anschlagtafel) werden in Ämtern des Staates und der Gemeinden Wandflächen bezeichnet, auf denen öffentliche Bekanntmachungen der jeweiligen Ämter erfolgen. Arten der InformationenEinerseits sind die Behörden verpflichtet, gewisse Informationen auf ihren Amtstafeln zu veröffentlichen, andererseits werden dort auch lediglich Informationen von allgemeinem Interesse kundgemacht. Auf den Amtstafeln der Städte und Gemeinden sind beispielsweise Gemeinderatsbeschlüsse, die Liste der Baukonzessionen, die Eheaufgebote, Anordnungen und andere Dokumente veröffentlicht. Von Gerichten müssen unter anderem Erkenntnisse und Geschäftsverteilungen auf der Amtstafel verlautbart werden.[1] Amtstafeln im digitalen ZeitalterÖffentlich zugängliche digitale AmtstafelnNeben den klassischen Wandflächen können Informationen auch im Internet abgerufen werden und sind so nun auch überregional und weltweit abrufbar. Dies kann im HTML- oder PDF-Format erfolgen.[2] Öffentlich beschränkt zugängliche digitale AmtstafelnAuch können Amtstafeln aus verschiedenen Gründen verschlüsselt (nicht allgemein zugänglich) werden, um sie nur den Bewohnerinnen und Bewohnern betreffender Orte/Gemeinden zugänglich zu machen. Einzelnachweise
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