Die am 1. Juli 1973 eingerichtete Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Kissingen in Hammelburg[4] wurde Ende Juli 2009 aufgehoben.[5]
Gerichtsgebäude
Das ehemalige Amtsgericht ist ein zweiflügeliger Gebäudekomplex mit zweigeschossigen, verputzten Walmdach- bzw. Halbwalmdachbauten in Formen des reduzierten Historismus von Anton Schick aus dem Jahr 1912.[6]
↑Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
↑Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 374 f.)
↑Landgericht Hammelburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1301–1303.