Das Amtsgericht Groß-Gerau ist die erste Instanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen für den eigenen Gerichtsbezirk. Darüber hinaus ist es zuständig als Jugendschöffen- und Schöffengericht für den eigenen Bezirk und den Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim. Nicht zuständig ist das AG Groß-Gerau für Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzsachen. Hierfür ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig. Für Mahnverfahren ist es ebenfalls nicht zuständig, in diesem Fall liegt für ganz Hessen die Zuständigkeit beim Amtsgericht Hünfeld.[1]
Geschichte
Gründung
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte das Amtsgericht Groß-Gerau das Landgericht Groß-Gerau. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Groß-Gerau wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[3]
Zum 1. April 1931 wurden die Orte Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg, nachdem sie in die Stadt Mainz eingegliedert worden waren, dem Amtsgericht Mainz zugewiesen.[5]
Dagegen kamen die Gemeinden Gernsheim, Biebesheim, Crumstadt, Klein-Rohrheim und Stockstadt zum Sprengel des Groß-Gerauer Gerichts hinzu, als das Amtsgericht Gernsheim zum 1. Oktober 1934 aufgelöst wurde.[6]
Die aus Teilen von Gernsheim, Crumstadt, Pfungstadt und Hähnlein am 31. Oktober 1937 neu gebildete Gemeinde Allmendfeld[7] wurde zum 1. Oktober 1938 dem Amtsgericht Groß-Gerau zugewiesen.[8]
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1956 wurde für die Gemeinden Raunheim und Rüsselsheim die Zweigstelle Rüsselsheim des Amtsgerichts Groß-Gerau geschaffen[10], die zum 1. Juni 1976 in ein eigenständiges Amtsgericht umgewandelt wurde.[11][12]
↑Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Langen und Groß-Gerau betreffend vom 16. Dezember 1882. In: Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1882 Nr. Beilage 27, S.191 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 12,5MB]).
↑Verordnung, die Erweiterung des Amtsgerichtsbezirks Mainz betreffend vom 3. März 1931. In: Hessisches Gesamtministerium (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1931 Nr.2, S.11 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,9MB]).
↑Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Groß-Gerau in Rüsselsheim vom 14. September 1956. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1956 Nr.39, S.1011, Punkt 809 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,3MB]).