Die Rechtsprechung in Hersfeld wurde bis 1821 durch das Amt Hersfeld vorgenommen. 1821/22 wurde in Kurhessen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung eingeführt. Die Verwaltungsaufgaben gingen an den Kreis Hersfeld, die Rechtsprechung an die beiden Justizämter Hersfeld I und II.
In Folge der Annektierung Kurhessen durch Preußen im Deutschen Krieg 1866 kam es zu einer grundlegenden Neuordnung der dortigen Gerichtsverfassung. Die bisherigen Justizämter, Obergerichte und das Oberappellationsgericht Cassel wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt.[1]
So verordnete der preußische Justizminister am 11. September 1867 die Umwandlung der beiden bisherigen Justizämter in das Amtsgericht Hersfeld.[2] Dieses gehörte zum Bezirk des Kreisgerichts Rotenburg.
Anlässlich des Inkrafttretens des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 blieb das Amtsgericht Hersfeld bestehen und kam nun zum Landgericht Fulda. 1949 änderte sich der Name von Hersfeld in Bad Hersfeld und entsprechend der Name des Amtsgerichtes in Amtsgericht Bad Hersfeld.