Altersvorsorge-SondervermögenAltersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) sind eine seit April 1998 in Deutschland zunächst zugelassene und seit Juli 2013 untersagte Form von Investmentfonds, aufgelegt speziell für die Altersvorsorge. AllgemeinesGeschaffen wurden die Altersvorsorge-Sondervermögen vom BVI, gedacht als eine Alternative zu Kapitallebensversicherungen. Zu einer steuerlichen Förderung hatte sich der Gesetzgeber nicht durchgerungen. Unterschiede zu herkömmlichen Misch- oder Dachfonds mit ähnlicher Anlagestrategie sind kaum zu bemerken. Der Anleger konnte in Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen investieren. Zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen für Investmentfonds mussten die AS-Fonds Rahmenbedingungen einhalten, um die Bezeichnung „Altersvorsorge-Sondervermögen“ tragen zu dürfen. RechtsfragenMit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 wurde die Neuauflage von Altersvorsorge-Sondervermögen verboten (§ 347 Abs. 2 KAGB). Diese Übergangsvorschrift sieht jedoch vor, dass die vor Inkrafttreten des KAGB aufgelegten AS-Fonds weiterhin Bestandsschutz genießen. Rahmenbedingungen für alte AS-FondsFonds durften sich „Altersvorsorge-Sondervermögen“ nennen, wenn sie den §§ 87–90 Investmentgesetz (InvG) entsprachen. Durch das KAG ist das Gesetz außer Kraft gesetzt worden. Es galt:
SicherheitDie Anlage in AS-Fonds ist den üblichen Wertschwankungen von Wertpapieren oder Immobilien unterworfen. Dabei können hohe Volatilitäten auftreten. Wer einen ungünstigen Zeitpunkt zum Verkauf von Fondsanteilen wählt (beispielsweise bei Kündigung), verliert gegebenenfalls an Kapitalwert. Das Risiko glättet sich im Laufe der Laufzeit. Kosten werden dem Anlagebetrag entnommen. AS-Fonds bieten keinen Garantien in Bezug auf eine determinierte Rendite. Schlechtes Fondsmanagement kann die Rendite eines AS-Fonds gering ausfallen lassen, wenn sie nicht sogar ausbleibt. Die Sicherheit und Rendite eines AS-Fonds hängt im Wesentlichen vom Anlage-Schwerpunkt des Fonds ab. Daneben entscheidet die Fähigkeit und Qualität des Fondsmanagers über den Erfolg eines AS-Fonds. Anlage-SchwerpunktAS-Fonds können spekulativ oder aber konservativ ausgerichtet sein. Mischformen sind möglich.
Steuerliche BehandlungDie steuerliche Behandlung entspricht der von privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungen. LiteraturJürgen Baur, Falko Tappen (Hrsg.): Investmentgesetze. §§ 273 - 355 KAGB; InvStG, Band 2. Kindle-Ausgabe, De Gruyter 2015. S. 608 ff (online). |