Alters- und Hinterlassenenversicherung (Liechtenstein)Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung im Fürstentum Liechtenstein. Sie bildet zusammen mit der Invalidenversicherung, sowie der Familienausgleichskasse die erste Säule des liechtensteinischen Dreisäulensystems und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs. Die AHV hat den Charakter eines Solidaritätswerks. Das ordentliche Rentenalter für Männer und Frauen liegt beim 64. Altersjahr.[1] Bis dahin galt nachstehende Übergangsregelung:
Ab dem 60. Lebensjahr können, mit entsprechenden Kürzungen, Renten bezogen werden.[2] WeblinksEinzelnachweise
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