Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Abk. VwV-StVO) ist eine Verwaltungsvorschrift der deutschen Bundesregierung. Sie regelt die Umsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung und die Ausführung von Verkehrseinrichtungen durch die kommunalen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbauämter. Die Vorschrift basiert auf Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes. In der Anlage der VwV-StVO befindet sich der bundesweite Katalog der Verkehrszeichen (VZKat). InhaltDie in der Öffentlichkeit wenig bekannte VwV-StVO enthält zu fast jedem Paragraphen der StVO Erläuterungen und Anweisungen. Unter anderem beziehen sich diese auf:[1][2]
Weitere RegelwerkeDie VwV-StVO und der VZKat enthalten eine Reihe von Verweisen auf technische Regelwerke, welche in der Praxis relevant sind und teilweise von der FGSV herausgegeben werden, insbesondere:
Die meisten dieser Regelwerke sind jedoch im Gegensatz zur VwV-StVO nach § 5 Abs. 3 UrhG urheberrechtlich geschützt, sofern sie nicht im Verkehrsblatt im Wortlaut abgedruckt wurden. GeschichteNovelle 2014Es wurde eine Vorschrift zu § 21 Abs. 1a StVO (geeignete Kindersitze) ergänzt. Novelle 2015Es wurden Regeln zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge eingeführt. Novelle 2017Die Regeln zur übermäßigen Straßenbenutzung wurden überarbeitet. Die Anlage wurde als Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) neu gefasst. Mit dem Verkehrszeichenkatalog von 2017, der den Katalog von 1992 ablöste, wurden Änderungen an der Nummerierung und Benennung vorgenommen. Geändert wurde auch die Systematik im Bereich der Zusatzzeichen. Novelle 2021Die VwV-StVO wurde an die 2020 geänderte StVO angepasst. Aufgenommen wurde u. a. der Ansatz der „Vision Zero“. Ergänzt bzw. geändert wurde auch der zugehörige VzKat als Anlage. Weblinks
Einzelnachweise
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