Albrecht ZeunerAlbrecht Zeuner (* 3. Dezember 1924 in Gera; † 19. Februar 2021[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. LebenAlbrecht Zeuner studierte ab 1947 Jura in Hamburg und wurde 1952 über „Soziale Abhängigkeitsverhältnisse als Zurechnungsgrundlage im BGB“ zum Dr. jur. promoviert. Er arbeitete als wissenschaftlicher Assistent und habilitierte sich 1957. 1958 wurde er als Professor für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an die Universität Saarbrücken berufen. 1961 übernahm er eine Professur gleicher Art an der Universität Hamburg, die er bis zu seiner Emeritierung 1990 innehatte. Rufe nach Göttingen, Köln und München lehnte er ab. 1991 wurde er für zwei Jahre Gründungsdekan der neuen juristischen Fakultät der Universität Rostock. Zu seinen Arbeitsgebieten zählen Verfahrensprinzipien und Entscheidungswirkungen im Zivilprozessrecht, das Haftungsrecht und das Arbeits- und Arbeitskampfrecht. Albrecht Zeuner verstarb im hohen Alter von 96 Jahren und wurde auf dem Nienstedtener Friedhof in Hamburg beigesetzt. EhrungenSeit 1989 war er Mitglied der Joachim-Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften, 1993 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock. Er war zudem Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg. Werke
Weblinks
Einzelnachweise
|