AlarmplanEin Alarmplan ist eine festgelegte Regelung, welche beschreibt, was bei einem zu erwarteten definierten (Schadens-)Ereignis geschehen soll. Er tritt in Kraft, sobald ein Alarm ausgelöst wird. Als Grundlage für einen Alarmplan dienen verschiedene Szenarien nach einem Zwischenfall. Die Gestalt eines Alarmplans unterscheidet dabei naturgemäß, ob es sich um einen kleinen Zwischenfall mit örtlicher Begrenzung und/oder geringem Schaden für die Bevölkerung bzw. Sachgüter handelt oder ob es sich um großräumige Katastrophen handelt. Es wird ebenfalls unterschieden, ob die Ereignisse natürlichen Ursprungs sind oder ob sie von Menschen ausgelöst wurden. Ein Alarm- oder Warnsignal ist unter Umständen an andere Personen und Einheiten weiterzugeben, sodass eine sogenannte Alarmierungskette gebildet wird. So kann ein Alarmplan auch verschiedene Gruppen von Personen betreffen:
Wichtig ist, dass ein Alarmplan lebt, ständig überarbeitet wird und regelmäßig von den betreffenden Personen gelesen wird. Vor allem größere Ereignisse werden zum Anlass genommen, um die einzelnen Punkte zu vervollständigen. Ein Beispiel dafür wäre der Kernreaktorunfall in Tschernobyl im Jahr 1986 oder das Jahrhunderthochwasser 2002. Weblinks |