Aikido Föderation Deutschland
Die Aikido Föderation Deutschland e.V. (AiFD) ist ein gemeinnütziger Fachverband für Aikidō in Deutschland mit Sitz in Hamburg[1]. Sinn und ZweckDie Aikido Föderation Deutschland wurde gegründet, um die Verbreitung des Aikidō in Deutschland auf der Grundlage der Lehre des Aikido-Begründers Morihei Ueshiba zu fördern. Damit verbunden ist die Förderung des Sports in der Form des Aikido als gewaltfreie Verteidigungskunst, die Förderung der internationalen Verständigung, der Abbau von Gewalt und Rassismus in der Gesellschaft, sowie die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Aikido-Übenden. Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch:
VerbandsgeschichteDie Aikido Föderation Deutschland (AiFD) wurde im Jahr 1999 gegründet und ist seit 1. Mai 2013 offiziell durch den Aikikai Honbu Dōjō in Tokio/Japan als Fachverband anerkannt. Zurzeit sind etwa 800 Mitglieder und 43 Aikido Schulen (Dōjō) verteilt über das gesamte Bundesgebiet in der AiFD organisiert (Stand 2016). Dabei handelt es sich zum Großteil um Dojo der Schüler von Seishirō Endō (8. Dan) und Christian Tissier (8. Dan). Darüber hinaus gibt es auch eine Anzahl von Dojo, die sich nicht eindeutig einem Shihan zuordnen lassen. Die Shihan (jap.: Großmeister) Endo und Tissier habe den Verband in seiner Gründung unterstützt und beraten. Sie repräsentieren die Verbindung des Verbandes zum Aikikai Hombu Dojo, der Schule des Begründers Morihei Ueshiba, mit Sitz in Tokio, Japan. VerbandsstrukturDie Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand (VS), das Nationale Technische Komitee (NTK), das Prüfungssekretariat (PSek), das Dankollegium (DK) sowie der Mediator. Mitgliederversammlung (MV)
Vorstand (VS)
Nationales technisches Kollegium (NTK)
Prüfungssekretariat (PSek)
Dankollegium (DK)
Mediator
PrüfungenDas Graduierungssystem der Aikido Föderation Deutschland ist in Kyū-Grade (japanisch Mudansha) und Dan-Grade (japanisch Yudansha) unterteilt. Die erste Graduierung und damit der Einstieg in das Graduierungssystem ist der 5. Kyu. Die einzelnen Kyu-Grade werden nicht durch farbige Gürtel gekennzeichnet. Ab dem 2. Kyu darf jedoch der Hakama (traditioneller japanischer Hosenrock) mit weißem Gürtel getragen werden. Der erste Dan berechtigt dann zum Tragen eines schwarzen Gürtels zusammen mit dem Hakama. Die Kyu-Prüfungen werden durch den jeweiligen Lehrer im Rahmen des eigenen Dojos abgenommen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Prüfungslizenz. Dan-Prüfungen vom 1. bis zum 4. Dan erfolgen überregional vor einer dreiköpfigen Prüfungsjury im Rahmen eines Prüfungslehrgangs. Die Prüfungsberechtigung für Kyu- bzw. Dan-Prüfungen ist durch die Prüferlizenzordnung geregelt. Als Grundlage sowohl für die Kyu-, als auch für die Dan-Prüfungen gilt die Prüfungsordnung der Aikido Föderation. Alle innerhalb der Aikido Föderation erworbenen Dan-Graduierungen werden automatisch durch den Aikikai Tokio anerkannt. WeblinksQuellen
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