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KEYWORD - KATA KUNCI
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Abschussgenehmigung
Als
Abschussgenehmigung
wird bezeichnet:
Im Jagdrecht erfolgt eine Abschussgenehmigung für Wild im Rahmen eines
Abschussplanes
Im Militär kann die
Feuererlaubnis
im Fall eines Beschusses eines Flugzeugs als Abschussgenehmigung bezeichnet werden
Naturschutzbehörden können unter engen Voraussetzungen den Abschuss geschützter Wildtiere genehmigen, siehe
Bundesnaturschutzgesetz#Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz)
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.