ACCOBAMSDas Übereinkommen zum Schutz der Wale des Schwarzen Meeres, des Mittelmeeres und der angrenzenden Atlantischen Zonen (Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea, Mediterranean Sea and Contiguous Atlantic Area, ACCOBAMS) ist ein multilaterales Umweltabkommen, welches am 24. November 1996 in Monaco unterzeichnet wurde. Es trat am 1. Juni 2001 in Kraft. ZielZiel des Abkommens ist der verbesserte Schutz der Wale. Dies soll durch detaillierte Schutzpläne und verbesserte nationale Gesetzgebung in den beteiligten Staaten erreicht werden. Unter anderem sollen der gezielte Fang von Walen verboten und spezielle Schutzgebiete eingerichtet werden. Des Weiteren sollen die wissenschaftliche Erforschung und die Information der Öffentlichkeit gefördert werden. OrganisationEntstehungACCOBAMS entstand durch eine Zusammenarbeit der Sekretariate von drei anderen internationalen Umweltschutzabkommen, des Übereinkommens von Barcelona, der Bonner Konvention und der Berner Konvention. Die Bukarest-Konvention kam später hinzu. Erste Koordinationen der Vertreter der drei erstgenannten Organisationen fanden bereits am 26. und 27. Oktober 1992 in Athen statt, wo auch ein Handlungsplan verabschiedet wurde. Die wesentlichen Vertragsverhandlungen wurden aber vom 26. bis zum 30. September 1995 und vom 18. bis zum 24. November 1996 in Monaco vorgenommen, wo das Abkommen dann auch unterzeichnet wurde.[1] VertragsstaatenBislang wurde das Abkommen von 21 Staaten unterzeichnet (Stand: Mai 2008). Sieben weitere Staaten gelten als potentielle Mitglieder, da deren Staatsgebiet direkt in Verbindung mit dem im Vertrag bezeichneten Schutzgebiet steht. Darüber hinaus bestünde auch die Möglichkeit eines Beitritts der Europäischen Union. Unterzeichnerstaaten bzw. potentielle Mitglieder (Datum des Inkrafttretens)[2]:
StrukturDas Treffen der Unterzeichnerstaaten ist das Entscheidungsgremium des Abkommens. Es findet mindestens alle drei Jahre statt. Dabei können auch Vertreter anderer Internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen oder anderer Umweltabkommen Beobachter zu den Treffen entsenden.[3] Das permanente Sekretariat des Abkommens befindet sich in Monaco. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Vorbereitung des Treffens der Unterzeichnerstaaten, die Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten, die Unterstützung bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen sowie die Verwaltung der Finanzen.[4] Eine wichtige Rolle spielen auch die Partnerorganisationen von ACCOBAMS. Zu ihnen zählen vor allem Organisationen, welche im Besitz von technischer Ausrüstung zum Schutz von Walen sind.[5] Das Abkommen selbst unterhält keine technische Ausrüstung zur Erforschung oder zum Schutz von Walen. Deshalb ist ACCOBAMS auf die Ausrüstung der Mitgliedsstaaten oder der Partnerorganisationen angewiesen. Zu den Partnerorganisationen gehören Stand Mai 2008: Jahr des Beginns der Partnerschaft
Geografischer GeltungsbereichDie durch das Abkommen geschützten Bereiche umfassen das Mittelmeer, das Schwarze Meer einschließlich aller Buchten, aller mit den Meeren direkt in Verbindung stehenden Binnengewässer und alle Gewässer, welche diese Meere miteinander verbinden, sowie einen Teil des Atlantiks westlich der Straße von Gibraltar. In Artikel I. 1. a) des Abkommens ist dies folgendermaßen geregelt[6]:
Geschützte WaleDas Abkommen bezieht sich auf folgende Wale (Annex 1 des Vertrages)[6]: Schwarzes Meer:
Mittelmeer und Atlantik
Auch alle nicht in dieser Liste aufgeführten Wale, welche sich gelegentlich oder versehentlich in dem durch das Abkommen bezeichneten Gebiet aufhalten, stehen unter dem Schutz des Abkommens. Siehe auchEinzelnachweise
Weblinks
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