Landtagswahlkreis 3 (Rheinland-Pfalz)Der Landtagswahlkreis 3 existierte in der Form und Bezeichnung in Rheinland-Pfalz seit dem ersten Landeswahlgesetz vom 7. Dezember 1950 bis zur Landtagswahl 1987. In dieser Zeit erfuhr der Wahlkreis unterschiedliche Zuschnitte. Durch das Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 ging Rheinland-Pfalz zur personalisierten Verhältniswahl über, die das erste Mal zur Landtagswahl 1991 angewendet wurde. Aus den bis dahin 4 Wahlkreisen wurden 4 Wahlbezirke mit den gleichen Wahlgebieten. Der Wahlbezirk 3 umfasste nunmehr 12 Wahlkreise. Chronologie des Wahlkreises bis 19891950–1970Im Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich an den vorhandenen Regierungsbezirken, die bei der ersten Landtagswahl 1947 den Wahlkreisen entsprachen. Nunmehr wurde Wahlkreis 3 der komplette damalige Regierungsbezirk Trier zugeteilt. Er umfasste den damaligen Stadtkreis Trier sowie die Landkreise Bernkastel (heute Landkreis Bernkastel-Wittlich), Bitburg (heute Eifelkreis Bitburg-Prüm), Daun (heute Vulkaneifel), Prüm (heute Eifelkreis Bitburg-Prüm), Saarburg (heute Trier-Saarburg), Trier (heute Trier-Saarburg) und Wittlich (heute Landkreis Bernkastel-Wittlich) als Wahlgebiet. Im Wahlkreis konnten 14 Abgeordnete gewählt werden. Diese Regelung bestand bis 1970. Gewählte Abgeordnete 1970–1972Im Zuge der Vorbereitungen der siebenten Landtagswahlen am 21. März 1971 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juli 1970 eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Sie wurde auch durch die Auflösung des Regierungsbezirkes Montabaur, die 1968 stattfand, sowie die Kreisreform in Rheinland-Pfalz notwendig. Durch den § 12 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sechs Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 3 bestand weiterhin aus dem Gebiet des Regierungsbezirkes Trier mit den Landkreisen Daun, Prüm, Bitburg, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie der Stadt Trier und bekam nun 13 Abgeordnete zugesprochen. Gewählte Abgeordnete
1972–1989Bereits 1972 erfolgte die nächste Neueinteilung der Wahlkreise. Am 4. Juli 1972 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet, in dessen Folge Rheinland-Pfalz nun in vier Wahlkreise aufgeteilt wurde. Die Wahlkreisaufteilung wurde dabei völlig neu gestaltet und der Wahlkreis 3 beinhaltete nun kein Gebiet des Regierungsbezirkes Trier mehr. Das Wahlkreisgebiet erstreckte sich nun auf die kreisfreien Städte Mainz, Worms, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer sowie die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und Ludwigshafen. Damit war nun der hauptsächlich nördliche und vorderpfälzische Teil des 1968 geschaffenen Regierungsbezirkes Rheinhessen-Pfalz das Wahlkreisgebiet des Wahlkreises 3. Durch die Verringerung der Anzahl der Wahlkreise bekam der Wahlkreis nun zunächst 24 Abgeordnete zugesprochen, aber der Landtagswahl 1979 waren 23 Abgeordnete. Diese Wahlgebietseinteilung hatte bis zur Landtagswahl 1987 Bestand. Gewählte Abgeordnete Seit 19891989 änderte sich die Wahlkreiseinteilung des Landes Rheinland-Pfalz drastisch. Mit dem Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 wurde Rheinland-Pfalz nunmehr in vier Wahlbezirke und 51 Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung war so bis zur Landtagswahl 2016 mit geringfügigen Änderungen gültig. Teilweise änderten sich die Bezeichnungen von Gebietskörperschaften, im geringen Umfang wechselten auch Stimmbezirke den Wahlkreis. Durch die neue Wahlkreiseinteilung wurde nun auch genau ein Direktmandat je Wahlkreis vergeben. Nunmehr wurden die Wahlkreise auch durch geographische Bezeichnungen unterschieden. Aus dem Wahlkreis 3 wurde nun der Wahlbezirk 3, der die Landtagswahlkreise 27 bis 38 und weiterhin das gleiche Gebiet umfasste. Folgende Wahlkreise gehörten nun zum Wahlbezirk 3:
Literatur
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