Ursprünglich bestand im Burgenland bei Landtagswahlen lediglich ein Wahlkreis. Nachdem die burgenländische Landtagswahl 1977 beim Verfassungsgerichtshof angefochten worden war, erkannte der Verfassungsgerichtshof, dass die Nennung von „Wahlkreisen“ im Artikel 26 des Bundes-Verfassungsgesetzes, also im Plural, dahingehend auszulegen ist, dass mindestens zwei Wahlkreise pro Bundesland bestehen müssen. In der Folge änderten die betroffenen Bundesländer Kärnten, Salzburg und das Burgenland ihre Landtagswahlordnungen.[3] Das Burgenland vollzog die notwendige Adaptierung mit der am 30. Oktober beschlossenen Landtagswahlordnung 1978, die das Burgenland in vier Wahlkreise unterteilte. Der Bezirk Mattersburg und der Bezirk Oberpullendorf gehörten dabei zusammen zum Wahlkreis II.[4] Bereits 1995 erfolgte mit der Landtagswahlordnung 1995 eine weitere Reform der Wahlkreise, bei der die Zahl der Wahlkreise von vier auf sieben erhöht wurde und der Bezirk Mattersburg zu einem eigenen Wahlkreis, dem Wahlkreis 3 erhoben wurde.[5]
↑Wahlstatistik. Die Wahlen in den Bundesländern seit 1945. S. 367 f. bzw. Land Burgenland Wahlergebnisse im Burgenland
↑Anzahl der Grundmandate im Bezirk laut Verlautbarung des Landeshauptmanns 1996 und 2004
Literatur
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: Wahlstatistik. Die Wahlen in den Bundesländern seit 1945. Nationalrat und Landtage. 8. Auflage, Wien 1994