Die genaue Zusammensetzung, Organisation und Funktion des KSDS wird gesetzlich festgelegt.[2] Laut Gesetz 02/2005 Artikel 3 berät der KSDS das Staatsoberhaupt:[1]
in Punkten betreffs Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
bei der Überprüfung der Gesetzgebung und Einführung neuer Gesetze für die Organisation, Funktion und Disziplin der Verteidigungskräfte Osttimors (F-FDTL), der Polizei (PNTL) und aller anderen Sicherheitskräfte.
im Prozess von internationalen Vereinbarungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
bei der Entscheidung über eine Kriegserklärung oder eines Friedensschlusses
der Entscheidung über der Ausrufung des Belagerungs- oder des Ausnahmezustands
bei der Entscheidung über die Ernennung oder Abberufung des Chefs des Generalstabes der Verteidigungskräfte und seines Stellvertreters
bei der Entscheidung über die Ernennung oder Abberufung der Stabschefs der einzelnen Teilstreitkräfte und ihrer Stellvertreter
bei der Entscheidung über andere Angelegenheiten, die Verteidigung oder Sicherheit betreffen, die der Staatspräsident den Ratsmitgliedern vorlegt.
Der Rat entscheidet selbst über seine Geschäftsordnung oder Änderungen. Beobachter der Sitzungen kann der Präsident selbst oder auf Bitte des Premierministers einladen. Die Sitzungen finden aber nicht öffentlich statt. Die Stellungnahmen des Rates werden im Jornal da República und andere Wege, die der Rat bestimmt veröffentlicht. Stellungnahmen zu Fragen der Kriegserklärung, des Friedensschlusses, des Belagerungs- oder des Ausnahmezustands unterliegen besonderer Bedingungen.[1]
Mitglieder
Dem Gremium sitzt der Staatspräsident vor und hat zivile und militärische Mitglieder, wobei laut Verfassung die Zahl der zivilen Mitglieder, jene der militärischen übersteigen soll.[2] Nach dem Gesetz 02/2005 besteht der KSDS aus 14 Mitgliedern. Neben Präsidenten und Premierminister sind dies die Minister oder Staatssekretäre der Ressorts Innen, Justiz, Verteidigung und Äußeres. Dazu kommen drei Abgeordnete des Nationalparlaments Osttimors, der Chef des Geheimdienstes (SNI), der Generalstabschef der Verteidigungskräfte Osttimors, der Kommandant der Polizei und zwei vom Präsidenten ernannte Bürger. Ohne den Staatspräsidenten kann der Rat nicht tagen.[1]
Die Mitglieder des Rates können weder zivil- noch strafrechtlich oder disziplinarisch für Aussagen oder Abstimmungsverhalten innerhalb der Ausübung ihrer Funktion belangt werden. Sie dürfen auch nicht ohne Genehmigung des Rates arrestiert oder inhaftiert werden, es sei denn in flagranti bei Straftaten, die mit mehr als zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Wird ein Ratsmitglied eines solchen Verbrechens angeklagt, kann er vom Rat suspendiert werden. Ohne Genehmigung dürfen Ratsmitglieder nicht als Zeugen oder Experten in offiziellen Prozessen auftreten.[1]
Ratsmitglieder haben in Ausübung ihres Amtes freien Zugang zu öffentlichen Orten mit ansonsten beschränkten Zutritt. Sie haben das Recht in ihrer Funktion Informationen und Veröffentlichungen von Amtsseite zu erhalten, die sie als notwendig für ihre Arbeit ansehen.