Johann I. von HohnsteinGraf Johann I. von Hohnstein zu Heldrungen, später zu Vierraden und Schwedt (* um 1420; † 30. November 1498) war von 1450 bis 1498 Regent der Grafschaft Hohnstein. LebenEr war der dritte Sohn von Graf Heinrich VI. (IX) von Honstein-Kelbra (1379–1450) und Margarete von Weinsberg (1385–1432). Johann studierte 1447 an der Universität Erfurt Wissenschaften, trat danach in den Soldatenstand und kämpfte im Krieg des Deutschen Ordens gegen Preußen und übernahm nach der Abdankung seines Bruders Ernst I. von Honstein-Heldrungen die Regierung. 1457 verpfändete er seine Herrschaft an Schwarzburg. 1461 unternahm er mit Herzog Wilhelm von Sachsen eine Wallfahrt nach Palästina, löste Heldrungen Herrschaft Heldrungen nach seiner Rückkehr wieder ein und verkaufte die Schloss und Herrschaft 1484 an Gebhard VI. von Mansfeld. 1481 erwarb er vom Fürsten von Anhalt die Herrschaft Schwedt an der Oder, mit der er noch im gleichen Jahre durch Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg erblich belehnt wurde. Ehe und NachkommenJohann heiratete 1467 in erster Ehe Anna (Agnes) von Anhalt-Zerbst (* um 1435; † 8. April 1492); (⚭ I: (zw. 8. November 1456 und 22. Juni 1461, Scheidung vor 1467) Heinrich II. von Plauen), Tochter von Georg I. (Anhalt-Zerbst) (1390–1474) und seiner zweiten Ehefrau Euphemia von Schlesien-Oels (1390/1404–1442), aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor:
Seine zweite Ehefrau war eine Freiin von Plesse, Schwester Dietrichs von Plesse. Literatur
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