AmateurfunkklasseDie Amateurfunkklasse (auch: Lizenzklasse, Zeugnisklasse oder Amateurfunkzeugnisklasse; in Österreich auch: Bewilligungsklasse; in der Schweiz auch: Amateurfunkkonzession) bestimmt den Umfang der Berechtigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Je nach Land existieren Klassen mit unterschiedlichen Bezeichnungen und teilweise unterschiedlichen Berechtigungen. Seit Jahren wird angestrebt, diese Klassen international zu harmonisieren und gegenseitig anzuerkennen, was beispielsweise im Rahmen der CEPT zum großen Teil bereits erreicht wurde. So gibt es die internationale CEPT-Lizenz als höchste Klasse und die CEPT-Novice-Lizenz unmittelbar darunter. DeutschlandDrei Klassen: A, E und NIn Deutschland gibt es mit Wirkung vom 24. Juni 2024 drei Lizenzklassen, und zwar A, E und N.[1] Dabei ist die Klasse A die höchste und die Klasse N die niedrigste. Merkhilfe: Die Klasse N für „Neueinsteiger“, die Klasse E als „Erweiterte Klasse“ und die Klasse A für „Alle zugeteilten Frequenzen“.[2] Die jeweilige Klasse wird im Amateurfunkzeugnis (amtlich: „Amateurfunkprüfungsbescheinigung“)[3] festgehalten (Bild), das seinerseits Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sowie für die Zuteilung eines Amateurfunkrufzeichens ist. Sie wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach bestandener fachlicher Prüfung für Funkamateure vergeben. Die drei Klassen bauen aufeinander auf, was den „Aufstieg“ von der „Einsteigerklasse N“ zur Klasse E und zur Klasse A erleichtert, da dazu bereits bestandene Prüfungsteile nicht erneut abgelegt werden müssen, sondern eine Zusatzprüfung („Modul“) genügt. Die unterschiedlichen Prüfungen beziehungsweise Prüfungsteile, die zum Erwerb der Lizenz abzulegen sind, spiegeln in ihrem Schwierigkeitsgrad den Umfang der Berechtigung zum Senden wider. Allen drei Klassen gemeinsam sind die Prüfungsteile „Vorschriften“ und „Betriebliche Kenntnisse“. Der Unterschied besteht im Umfang des Prüfungsteils „Technik“, der für die Klasse N deutlich einfacher ist als für die Klasse E oder die Klasse A (siehe auch: Videolernplattform 50Ohm). Die Prüfung zur Klasse N umfasst 25 Fragen zu den Vorschriften (Prüfungsteil V), 25 Fragen zum Betrieb (Prüfungsteil B) und 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil T). Die Zusatzprüfung zur Klasse E enthält 25 weitere Fragen zur Technik (Prüfungsteil E). Darüber hinaus umfasst die Zusatzprüfung zur Klasse A weitere 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil A).[4] Für jeden Prüfungsteil stehen jeweils 45 Minuten zur Verfügung (Ausnahme: 60 Minuten für Prüfungsteil A). Der Erwerb der Klasse A kann auch am selben Tag geschehen und setzt nicht den vorherigen Erwerb einer niedrigeren Klasse voraus. Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse folgen den international harmonisierten Empfehlungen.[5] Die Klasse A entspricht der internationalen CEPT-Lizenz und die Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Lizenz. Präfixe und BerechtigungenBei Erteilung eines personengebundenen Rufzeichens in Deutschland (siehe auch: Geschichte der Amateurfunkrufzeichen in Deutschland) wird die jeweilige Klasse anhand des zweiten Buchstabens (nach dem obligatorischen D an erster Stelle) des Präfixes („Landeskenner“) deutlich und kann daran erkannt werden. Für die Klasse N lautet das Präfix DN (wobei hier stets die Ziffer 9 folgen soll).[6] Für die Klasse E ist es DO und für die Klasse A ist es eins der Präfixe DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL oder DM.[7] Das Präfix DA ist ein Sonderfall. Kaum dreißig, zumeist ausländische, Amateure beziehungsweise Klubstationen aller drei Klassen besitzen es. Das DE-Kennzeichen ist für Empfangsamateure reserviert und kann nicht an Funkamateure vergeben werden (siehe auch: Kurzwellenhörer im DARC).[8] Das Präfix DI wird überhaupt nicht vergeben. Das Präfix DP ist für exterritoriale Stationen reserviert.[9] Dazu gehören auch Klubstationen, Relaisfunkstellen, Funkbaken und Funkstellen für besondere experimentelle Studien aller drei Klassen (DPØ und DP1 für Klasse A, DP2 für Klasse E, DP8 für Klasse N). Beispiele sind DPØISS für die ISS, DPØPOL für das Forschungsschiff Polarstern oder DP1POL für die Neumayer-Station III in der Antarktis. Die Präfixe DQ und DR sind für Klubstationen reserviert. Während die Klasse A zum Sendebetrieb („Funken“) auf allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeleistung von 750 W berechtigt ist, sind es bei der Klasse E nur maximal 100 W und eine eingeschränkte Anzahl der Bänder. Funkamateuren der Klasse N ist Betrieb nur auf dem 10-Meter-Band, dem 2-Meter-Band und dem 70-Zentimeter-Band bei einer Leistung von maximal 10 W (ERP beziehungsweise EIRP) erlaubt. Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick. Zu Details siehe auch: Amateurfunkrufzeichen in Deutschland, Frequenzbereiche in Deutschland sowie Vorschriften unter Weblinks.[10]
ÖsterreichAuch in Österreich gibt es drei Amateurfunkklassen, die als Bewilligungsklassen bezeichnet werden (siehe auch: Amateurfunkzeugnis in Österreich).
Zu weiteren Details siehe auch: Frequenzbereiche in Österreich. PolenIn Polen gibt es zwei Grundkategorien, die zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigen. Die Genehmigungskategorie hängt ab von dem vom Antragsteller vorgelegten Amateurfunkzeugnis (siehe auch: Amateurfunkzeugnis in Polen).
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigungen für die genannten beiden Kategorien ist jeweils 10 Jahre. Darüber hinaus gibt es noch die Kategorie 5, die den Inhaber berechtigt, eine automatische Funkstation zu betreiben. Ferner wird als Zusatzgenehmigung zur Kategorie 1 die Kategorie T erteilt. Sie ist höchstens ein Jahr gültig und gestattet eine maximale Sendeleistung von bis zu 1500 W. SchweizIn der Schweiz spricht man von Amateurfunkkonzessionen oder Lizenzen. Es gibt zwei unterschiedliche, die anhand der Ziffer (9 oder 3) hinter dem obligatorischen Landeskenner „HB“ für die Schweiz erkannt werden können.
Prüfungen in der Schweiz können beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) abgelegt werden. Die Prüfungsfragen erstrecken sich über die Bereiche Technik, Vorschriften, Aufbau und Betrieb der Funkstation. Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung bietet die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA) an. Vereinigte Staaten von AmerikaIn den USA sind mit Stand 2024 für die Neuausstellung drei verschiedene Amateurfunkklassen vorgesehen:
Zur Absolvierung einer höheren Klasse werden die niedrigeren Klassen als bestanden vorausgesetzt. Wenn ein Bewerber die Amateur Extra Class erreichen will, muss er zunächst die Technician Class bestehen, gefolgt von einem positiven Abschluss der General Class, um dann die Amateur Extra Class zu bestehen. Neben den drei oben erwähnten Amateurfunkklassen existieren noch weitere (alte) Klassen. Diese werden als englisch Grandfathered License Classes bezeichnet, was einen Bestandschutz ausdrückt. Diese historischen Klassen können nicht mehr neu erworben werden. Beispiele sind die im Jahr 2000 aufgelassenen englisch Novice Class und englisch Advanced Class, welche mit kleinen Unterschieden mit den unteren beiden aktuellen Klassen grob vergleichbar sind, und unter anderem auch Prüfungsteile über den Morsecode umfassten. Amateurfunkzeugnisse, welche die jeweilige Klasse bestätigen, werden in den Vereinigten Staaten von der Federal Communications Commission (FCC) zeitlich befristet auf 10 Jahre ausgestellt. Sie können auf Antrag verlängert werden. Anfang 2015 beendete die FCC die Ausstellung von Amateurfunkzeugnissen auf Papier. Seit diesem Datum werden die Zeugnisse nach bestandener Prüfung nur noch elektronisch als PDF-Datei verteilt und die Übermittlung erfolgt statt einer Briefsendung per E-Mail. Die Gültigkeit der Zeugnisse kann online in der öffentlichen Datenbank der FCC überprüft werden.[11] Die Amateurfunkrufzeichen in den USA umfassen je nach Amateurfunkklasse zwischen vier und sechs Zeichen, wobei das Präfix AA–AL, K, N oder W ist. Weblinks
Einzelnachweise
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